Freie Gärten

Bei Übernahme eines Gartens muss für die Gartenlaube, die Bepflanzung und den Anteil des Vorpächters an den Gemeinschaftseinrichtungen (Vereinsheim) ein Ablösebetrag in Höhe des momentanen Zeitwertes gezahlt werden. Die Obergrenze dieses Betrages wird von einem unabhängigen Schätzer ermittelt. Zurzeit liegt dieser Ablösebetrag je nach Zustand des Gartens bei ca. 3.000,– bis 4.000,– €. Die laufenden Kosten für einen Garten (Vereinsbeitrag, Pacht, Wasserzins, Versicherungen etc.) liegen bei ca. 150,– bis 180,– € jährlich.

Die Nutzung des Gartens hat nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und der Gartenordnung des Vereins zu erfolgen. Die Gartenpächter sind zur Mitarbeit bei der Pflege und Sauberhaltung der Gesamtanlage verpflichtet.

Bei Interesse wenden Sie sich unverbindlich an info@ogv-steppach.de

E B
16:26