Freie Gärten

Bei Übernahme eines Gartens muss für die Gartenlaube und die Bepflanzung und des Vorpächters sowie ein Instandhaltungbeitrag von 200,00 € für die Gemeinschaftseinrichtungen ein Ablösebetrag gezahlt werden. Die Obergrenze dieses Betrages wird von einem unabhängigen Schätzer ermittelt. Zurzeit liegt dieser Ablösebetrag je nach Zustand des Gartens bei ca. 3.000,00 bis 4.000,00 €. Die laufenden Kosten für einen Garten (Vereinsbeitrag, Pacht, Wasserzins, Versicherungen etc.) liegen bei ca. 150,– bis 180,– € jährlich.

Die Nutzung des Gartens hat nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und der Gartenordnung des Vereins zu erfolgen. Die Gartenpächter sind zur Mitarbeit bei der Pflege und Sauberhaltung der Gesamtanlage verpflichtet.

Bei Interesse wenden Sie sich unverbindlich an info@ogv-steppach.de

E B
16:26